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Dieser Bereich befasst sich mit den ÖPNV mit einer Linienlänge von mehr als 50 km, sowie dem Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.


Die geltenden Rechtsvorschriften leiten sich aus den hier hinterlegten Verordnungen und Gesetzen ab. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte können unserem Schalter "Gesetze" entnommen werden. mehr ... 


Wir stehen unter Stadtbusfahrer@t-online.de zur Verfügung.